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   LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05   

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LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 (https://dejure.org/2006,5198)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 (https://dejure.org/2006,5198)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 13 TaBV 56/05 (https://dejure.org/2006,5198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene Personaldienstleistungsgesellschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 AÜG; § 12 AÜG; § 14 Abs. 3 AÜG; § 99 BetrVG; § 99 Abs. 1 BetrVG
    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei Leiharbeitnehmern; Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung; Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei Leiharbeitnehmern; Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung; Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; AÜG § 14 Abs. 3; ; AÜG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene Personaldienstleistungsgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene Personaldienstleistungsgesellschaft, §§ 99, 75 BetrVG, §§ 14 Abs. 3, 1 Abs. 2 AÜG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 2352
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05
    Das BAG (Beschluss vom 25.01.2005, 1 ABR 61/03, EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 7; Beschluss vom 20.04.2005, 7 ABR 20/04, EzA § 14 AÜG Nr. 5) ist bei vergleichbarer Fallgestaltung von einer wirksamen Arbeitnehmerüberlassung ausgegangen.

    Die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen beruhen auf dieser Vertragsgestaltung und verstoßen damit nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (BAG vom 25.01.2005, 1 ABR 61/03, a.a.O.).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05
    Durch die Nutzung dieser verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten wird nicht eingegriffen in ein durch Artikel 9 Abs. 3 GG geschütztes Recht (BAG vom 12.12.2002, 1 ABR 1/02, EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 1).

    Der Arbeitgeber kann bestimmen, ob er im Betrieb anfallende Daueraufgaben durch Vertragsarbeitnehmer, durch Vergabe an Werkunternehmer oder Dienstvertragsunternehmer oder durch Leiharbeitnehmer durchführen will (BAG vom 12.11.2002, 1 ABR 1/02, a.a.O.).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05
    Eine Verpflichtung zur Unterrichtung über den Inhalt des Arbeitsvertrages kann sich zwar aus § 80 Abs. 2 BetrVG ergeben, die Erfüllung dieser Verpflichtung ist aber nicht Teil des Mitbestimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG (BAG vom 18.10.1988, 1 ABR 33/87, AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05
    Das BAG (Beschluss vom 25.01.2005, 1 ABR 61/03, EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 7; Beschluss vom 20.04.2005, 7 ABR 20/04, EzA § 14 AÜG Nr. 5) ist bei vergleichbarer Fallgestaltung von einer wirksamen Arbeitnehmerüberlassung ausgegangen.
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05
    Nach Streichung des § 13 AÜG a.F. kann dagegen aus § 1 Abs. 2 AÜG weder allein noch durch ergänzende analoge Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG eine vertragliche Beziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer begründet werden (BAG vom 19.03.2003, 7 AZR 267/02, EzA § 1 AÜG Nr. 12; BAG vom 28.06.2000, 7 AZR 100/99, EzA § 1 AÜG Nr. 10).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05
    Nach Streichung des § 13 AÜG a.F. kann dagegen aus § 1 Abs. 2 AÜG weder allein noch durch ergänzende analoge Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG eine vertragliche Beziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer begründet werden (BAG vom 19.03.2003, 7 AZR 267/02, EzA § 1 AÜG Nr. 12; BAG vom 28.06.2000, 7 AZR 100/99, EzA § 1 AÜG Nr. 10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Andere sehen in einer solchen Konstruktion des rein konzerninternen Verleihs ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen (Brors/Schüren BB 2004, 2745; Schüren BB 2007, 2346 in Abgrenzung zu LAG Niedersachsen 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352; Däubler AiB 2008, 524).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

    Zu Recht verweist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (vom 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 64) deshalb darauf, dass auch die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung eine wirksame Form der Arbeitnehmerüberlassung sei und auch der konzernintern tätige Verleiher ein Arbeitsrisiko trage, das in vielen Fällen vergleichbar sei mit dem Risiko, das ein Drittverleiher trage.

    dd) Zu Recht verweist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (vom 28.02.2006, a.a.O.; LAG Niedersachsen vom 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05 - EzAÜG § 1 AÜG Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Nr. 18) auch darauf, dass die "Strohmannkonstruktion" im Schwerpunkt auf § 1 Abs. 2 AÜG basiere, wonach Arbeitsvermittlung vermutet werde, wenn der Verleiher nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko übernimmt, nach der Rechtsprechung des BAG jedoch (BAG vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02 - EzA § 1 AÜG Nr. 12; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - NZA 2000, D. 1160 ff.) ein etwaiger Verstoß gegen diese Vorschrift im Ergebnis nicht dazu führt, dass im Verhältnis von Entleiher zu Leiharbeitnehmer ein Vertragsverhältnis besteht.

    Insofern reicht es nicht aus, wenn der Betriebsrat allein durch den Einsatz (irgendwelcher) Leiharbeitnehmer Unruhen im Betrieb erwartet oder sonst den Betriebsfrieden gestört sieht (BAG vom 16.11.2004 - 1 ABR 48/03 - AP Nr. 44 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; Schüren-Hamann, AÜG, § 14 Rdnr. 206; LAG Niedersachsen vom 28.02.006 - 13 TaBV 56/05 - a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 34/07

    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine

    Soweit er in seiner Zustimmungsverweigerung vom 25.07.2006 den fehlenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag moniert, ist dem entgegenzuhalten, dass darin allein die Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher geregelt sind und deshalb grundsätzlich keine Veranlassung besteht, diesen dem Entleiherbetriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Einstellung einer Leiharbeitnehmerin vorzulegen (vgl. LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 64).

    Hiermit kann ein Umgehungstatbestand seither nicht mehr begründet werden( LAG Niedersachsen, 28.2.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 64).

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 33/07

    Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Entleiherbetriebsrates wegen des

    Soweit er in seiner Zustimmungsverweigerung vom 14.8.2006 den fehlenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag moniert hat, ist dem entgegen zu halten, dass darin allein die Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher geregelt sind und deshalb grundsätzlich keine Veranlassung besteht, diesen dem Entleiherbetriebsrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers vorzulegen ( vgl. LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG Betriebsverfassung Nr. 64).

    Hiermit kann ein Umgehungstatbestand seither nicht mehr begründet werden (LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 64).

  • LAG Niedersachsen, 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10

    Die Überlassung von Arbeitnehmern durch eine konzerninterne

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28.02.2006 (13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352 (LS) ) sowie den Entscheidungen der 9. und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen an (Beschluss vom 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05 - Beschluss vom 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07 - bestätigt durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - AP 4 zu § 3 AÜG = DB NZA 2009, 1156).
  • LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung einer

    Auch hier kann es zu einer Synchronisation von Überlassung und Beschäftigung kommen (LAG Niedersachsen vom 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - juris n. rkr. - Rechtsbeschwerde eingelegt BAG - 1 ABR 41/06 -).
  • LAG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 TaBV 1/06

    Ordnungsgemäßheit eines Mitbestimmungsverfahrens in einem Betriebsrat im

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde beruht auf §§ 92, 72 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG auch mit Rücksicht auf das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren 13 TaBV 56/05 Landesarbeitsgericht Niedersachsen (nachfolgend: BAG 1 ABR 41/06).
  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
    Zwar wird vertreten, dass die Berufung auf das AÜG bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung rechtsmissbräuchlich sei und damit gegen das AÜG verstoße (Brors/Schüren, DB 2004, 2745; Ulber, AÜG , 3. Aufl., § 1 AÜG, Rn. 250d; LAG D-Stadt , Urt.v. 7. Januar 2005 - 6 Sa 2008/04 - LAGE, § 14 TzBfG Nr. 19a; a.A. Wilhelmsen/Annuß, BB 2005, 437; LAG Nds. , Beschl.v. 28. Februar 2006 - 13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352, [LAG Niedersachsen 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05] Rechtsbeschwerde - 1 ABR 41/06 - Rücknahme; v. 31. Oktober 2006 - 12 TaBV 1/06 - Rechtsbeschwerde - 1 ABR 5/07 - Einstellung wegen Erledigung; v. 20. Februar 2007 - 9 TaBV 107/05 - Rechtsbeschwerde - 1 ABR 42/07 - Einstellung wegen Erledigung u. v. 18. Februar 2008 - 12 TaBV 142/07 - Rechtsbeschwerde anhängig zu 1 ABR 35/08).
  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07

    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine

    Hiermit kann ein Umgehungstatbestand seither nicht mehr begründet werden (vgl. LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 64).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Einstellung von Leiharbeitern - Auslegung des

    Aus diesem Grund kann es auch kein unbeschränktes Entscheidungsrecht des Arbeitgebers mehr geben, Daueraufgaben mit Leiharbeitnehmern durchzuführen (so aber Thüsing, AÜG, 3. Aufl., § 14 Rz. 168 unter Hinweis auf Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 28.02.2006, 13 TaBV 56/05; LAG Düsseldorf vom 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08 - LAGE § 14 AÜG Nr. 4).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2011 - 3 TaBV 118/09

    Betriebsrat des Verleiherbetriebs und nicht der Betriebsrat des Entleiherbetriebs

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